Wasserschaden, was tun?

Wasserschaden, was tun?

Die ersten Stunden entscheiden. Was Sie sofort tun, was Sie dokumentieren und was Sie besser nicht machen.

Ein Rohr bricht, die Waschmaschine läuft aus oder Starkregen drückt ins Haus. Was Sie in den ersten Stunden tun, entscheidet über zwei Dinge: wie groß der Schaden am Ende wird und wie reibungslos die Versicherung zahlt. Beides lässt sich beeinflussen, und zwar ohne Fachwissen.

Schritt 1: Gefahr stoppen

Zuerst die Wasserzufuhr abstellen. Bei einem Rohrbruch ist das der Haupthahn, bei einem Gerät der Eckventil oder die Zuleitung. Wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Verteilern oder Elektrogeräten gelangt ist, schalten Sie den betroffenen Stromkreis am Sicherungskasten ab, bevor Sie den Raum betreten. Bei Wasser auf Deckenhöhe oder tropfenden Leuchten gilt das für die gesamte Etage.

Steht viel Wasser im Keller und liegt der Wasserstand über der Steckdosenhöhe, gehen Sie nicht hinein, sondern rufen die Feuerwehr. Das ist kein übertriebener Rat, sondern die häufigste Ursache für Personenschäden bei Wasserschäden.

Schritt 2: Dokumentieren, bevor Sie aufräumen

Das ist der Schritt, der am häufigsten übersprungen wird und am meisten wert ist. Nehmen Sie sich fünf Minuten, bevor irgendetwas bewegt wird:

  • Fotos der Schadensquelle, also des geplatzten Rohrs, des Geräts oder der Stelle, an der Wasser eintritt
  • Fotos jedes betroffenen Raums aus mehreren Richtungen, mit Blick auf Boden, Wände und Decke
  • Ein kurzes Video, in dem Sie durch die Wohnung gehen und laut sagen, was Sie sehen
  • Beschädigte Gegenstände einzeln fotografieren, nicht als Haufen
  • Den Wasserstand festhalten, etwa mit einem Zollstock oder einer Markierung an der Wand
  • Datum und Uhrzeit notieren, auch den Zeitpunkt, an dem Sie den Schaden entdeckt haben

Die Bilder brauchen nicht schön zu sein, sie müssen nur eindeutig sein. Ein Foto mit Datum ist später mehr wert als eine ausführliche Erinnerung.

Schritt 3: Wasser aufnehmen und Werte retten

Jetzt dürfen Sie handeln, und Sie müssen es sogar. Versicherungsverträge verpflichten Sie, den Schaden gering zu halten. Nehmen Sie stehendes Wasser auf, stellen Sie Möbel hoch oder aus dem Raum, holen Sie Kartons, Fotos, Dokumente und Elektronik aus dem betroffenen Bereich. Öffnen Sie Schranktüren und Schubladen, damit Luft an nasse Flächen kommt.

Was Sie nicht machen sollten: beschädigte Gegenstände entsorgen. Auch nicht den Teppich, der offensichtlich hin ist. Alles, was weg ist, kann nicht mehr aufgenommen werden und fehlt in der Schadenaufstellung.

Das ausgetauschte Rohrstück aufbewahren

Wenn ein Installateur ein Rohr, einen Schlauch oder ein Ventil austauscht: Nehmen Sie das alte Teil an sich und bewahren Sie es auf. Es ist der Beweis für die Ursache. Ob ein Schaden als Leitungswasserschaden gilt oder als Verschleiß, entscheidet sich manchmal an genau diesem Stück Metall oder Kunststoff. Lassen Sie sich außerdem eine Rechnung geben, auf der die Ursache benannt ist, nicht nur die Leistung.

Schritt 4: Melden, und zwar an alle Beteiligten

Melden Sie den Schaden unverzüglich. Wer betroffen ist, hängt von Ihrer Situation ab:

  • Als Eigentümer: Wohngebäudeversicherung für das Gebäude, Hausratversicherung für Möbel und persönliche Gegenstände. Das sind oft zwei verschiedene Verträge und zwei Meldungen.
  • Als Mieter: zuerst den Vermieter oder die Verwaltung. Die Anzeige eines Mangels ist eine Pflicht aus dem Mietvertrag, und wer sie versäumt, kann für Folgeschäden haften. Zusätzlich Ihre eigene Hausratversicherung.
  • Im Mehrfamilienhaus: die Nachbarn unter und neben Ihnen, auch wenn dort noch nichts zu sehen ist. Wasser braucht manchmal einen Tag, bis es sichtbar wird.
  • Bei Wasser aus einer Nachbarwohnung: Ihre eigene Versicherung, nicht nur die des Nachbarn.

Machen Sie die Meldung schriftlich oder über das Portal der Versicherung, notfalls telefonisch mit anschließender Bestätigung per Mail. Notieren Sie sich die Schadennummer und den Namen des Ansprechpartners.

Schritt 5: Vor großen Aufträgen abstimmen

Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung dürfen Sie immer beauftragen, etwa einen Notdienst, der das Wasser abstellt. Bei allem, was darüber hinausgeht, also Trocknung, Rückbau, Sanierung, sollten Sie vorher die Weisung der Versicherung einholen. Sonst streiten Sie später über die Notwendigkeit der Kosten, und das ist eine Diskussion, die Sie ohne Not führen.

Schritt 6: Trocknung nicht überstürzen und nicht abkürzen

Trocknungsgeräte machen Lärm, brauchen Wochen und werden deshalb oft zu früh abgeschaltet. Feuchtigkeit, die im Bauteil bleibt, führt zu Schimmel unter dem neuen Belag, sichtbar erst Monate später. Dann ist die Sanierung zweimal fällig.

Zwei Punkte, die im Trubel untergehen:

  1. Lesen Sie den Stromzähler ab, bevor die Trocknungsgeräte anlaufen, und erneut, wenn sie abgebaut werden. Die Stromkosten der Trocknung sind in der Regel Teil des Schadens und werden erstattet, aber nur wenn Sie sie belegen können. Bei mehreren Wochen Dauerbetrieb ist das ein dreistelliger Betrag.
  2. Bestehen Sie auf einer Messung vor dem Wiederaufbau, nicht auf einer Einschätzung. Bei Estrich ist der Maßstab die Belegreife, gemessen per CM-Verfahren. Erst dann wird verschlossen, verputzt oder verlegt.

Die häufigsten Fehler

  • Aufräumen und trocknen, bevor fotografiert und gemeldet wurde
  • Beschädigte Sachen wegwerfen, bevor sie aufgenommen sind
  • Das ausgetauschte Rohrteil beim Installateur lassen
  • Nur mündlich melden, ohne Schadennummer und ohne Bestätigung
  • Sanierung beauftragen, ohne die Freigabe abzuwarten
  • Belegen und verschließen, solange nicht gemessen trocken ist
  • Sich auf die Aussage verlassen, das sei nicht versichert, ohne die Bedingungen zu prüfen

Wann ein eigener Sachverständiger sinnvoll ist

Bei einem kleinen, klaren Schaden brauchen Sie niemanden. Sinnvoll wird eine unabhängige Aufnahme, wenn eine dieser Situationen zutrifft:

  • Die Ursache ist unklar oder wird bestritten
  • Es wird über den Umfang gestritten, etwa welche Räume oder Bauteile betroffen sind
  • Die Versicherung kürzt, ordnet den Schaden anders zu oder lehnt ab
  • Es geht um mehrere Parteien, etwa Nachbarn, Verwaltung und zwei Versicherer
  • Es soll deutlich mehr zurückgebaut werden, als Ihnen plausibel erscheint, oder deutlich weniger

Wie so eine Aufnahme abläuft und welche Messverfahren dabei belastbar sind, steht auf der Seite Wasserschaden-Gutachten. Geht es um die Auseinandersetzung mit dem Versicherer, ist die Seite Versicherungsschäden der passende Einstieg, dort auch zum Sachverständigenverfahren. Zeigt sich Schimmel als Folge, hilft der Beitrag Schimmel in der Wohnung.

Häufige Fragen dazu

Wen muss ich nach einem Wasserschaden zuerst informieren?

Als Eigentümer die Wohngebäude- und gegebenenfalls die Hausratversicherung, als Mieter zuerst den Vermieter oder die Verwaltung, denn die Mängelanzeige ist eine Pflicht aus dem Mietvertrag. Im Mehrfamilienhaus auch die Nachbarn unter und neben Ihnen, Wasser braucht manchmal einen Tag, bis es dort sichtbar wird.

Darf ich nach einem Wasserschaden schon aufräumen und trocknen?

Ja, Sie sind sogar zur Schadenminderung verpflichtet. Die Reihenfolge macht den Unterschied: erst fotografieren, dann handeln, nichts entsorgen, bevor es aufgenommen ist, und größere Aufträge wie Trocknung oder Rückbau vorher mit der Versicherung abstimmen.

Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?

Meist zwei bis vier Wochen im Dauerbetrieb, bei durchfeuchteten Dämmschichten auch länger. Maßstab für das Ende ist nicht die Laufzeit, sondern eine Messung: Erst wenn die Zielwerte erreicht sind, darf verschlossen und verlegt werden. Ein zu frühes Ende der Trocknung ist die häufigste Ursache für Schimmel unter dem neuen Belag.

Warum soll ich das ausgetauschte Rohrstück aufbewahren?

Weil es der Beweis für die Ursache ist: Ob ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt oder nicht versicherter Verschleiß, entscheidet sich manchmal an genau diesem Bauteil. Dazu eine Rechnung geben lassen, die die Ursache benennt, nicht nur die erbrachte Leistung.

Wasserschaden, unsicher wie es weitergeht?

Schicken Sie mir Fotos und sagen Sie mir kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen, worauf es in Ihrem Fall ankommt und ob eine eigene Aufnahme überhaupt nötig ist.

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