Versicherungsschäden

Versicherungsschäden

Schaden beweissicher dokumentieren und Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen.

Nach einem Schaden zählt nicht, was passiert ist, sondern was sich belegen lässt. Versicherungen regulieren, was nachvollziehbar dokumentiert und richtig zugeordnet ist. Genau an diesen zwei Punkten entscheidet sich, ob Sie am Ende auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

Der Streit geht meist um den Umfang, nicht um das Ob

In den seltensten Fällen wird ein Schaden komplett abgelehnt. Viel häufiger wird er anders bewertet als von Ihnen erwartet. Typische Punkte:

  • Es wird nur der Bereich mit sichtbarem Schaden anerkannt, nicht die tatsächlich mitbetroffenen Bauteile
  • Ein Teil des Schadens wird einer nicht versicherten Ursache zugeordnet, etwa einem Baumangel oder Verschleiß
  • Für die Instandsetzung wird eine Ausführung angesetzt, die den vorhandenen Zustand nicht erreicht
  • Die Kosten werden auf Basis von Pauschalen kalkuliert, die regional nicht tragen
  • Es wird auf Neuwert oder Zeitwert abgestellt, ohne dass das dem Vertrag entspricht

Der von der Versicherung entsandte Sachverständige arbeitet in deren Auftrag. Das muss nicht unfair sein, ist aber nicht neutral. Ein eigenes Gutachten prüft unabhängig, ob Ursache, Umfang und Höhe zutreffend erfasst sind, und liefert die Grundlage, um sachlich zu widersprechen.

Was welche Versicherung deckt

Zuordnung der häufigsten Gebäudeschäden
Schaden Zuständig
Austretendes Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschaden an Leitungen Wohngebäudeversicherung
Sturm ab Windstärke 8 und Hagel Wohngebäudeversicherung
Brand, Blitzschlag, Explosion, Rußschaden Wohngebäudeversicherung
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck nur mit eingeschlossenen Elementarschäden
Beschädigtes Mobiliar, Elektrogeräte, persönliche Gegenstände Hausratversicherung
Schaden durch Baumangel oder mangelhafte Handwerkerleistung keine Versicherung, Mängelansprüche gegen den Verursacher
Verschleiß und unterlassene Instandhaltung nicht versichert

Sturm- und Hagelschäden sind ein eigener Fall, weil sie oft erst später auffallen. Gelockerte Dachpfannen, feine Risse in Wellplatten oder verbogene Blechanschlüsse zeigen sich als Feuchteschaden im nächsten Winter. Dann ist der Zusammenhang zum Unwetter nur noch mit einer sauberen Aufnahme zu belegen.

Das Sachverständigenverfahren, der unterschätzte Weg

Die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung sehen für Streit über die Schadenhöhe ein eigenes Verfahren vor, das viele Versicherte nicht kennen. Beide Seiten benennen je einen Sachverständigen. Diese versuchen, sich auf eine Feststellung zu verständigen. Kommen sie nicht zusammen, entscheidet ein vorher gemeinsam bestimmter Obmann im Rahmen der beiden Positionen.

Das ist deutlich schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren und Sie können es aktiv verlangen, wenn die Zahlen weit auseinanderliegen. In der Regel trägt jede Seite die Kosten ihres Sachverständigen, die Kosten des Obmanns werden geteilt. Ein Blick in Ihre Bedingungen lohnt vorher, denn viele Verträge erstatten Sachverständigenkosten ohnehin bis zu einer bestimmten Grenze.

Vor dem Aufräumen dokumentieren

Bewahren Sie den Schadenszustand, soweit es zumutbar und sicher ist, bis er aufgenommen ist. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg und lassen Sie ausgetauschte Bauteile wie ein defektes Rohrstück nicht entsorgen. Es ist das Beweisstück für die Ursache. Notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung dürfen und sollen Sie natürlich durchführen, dokumentieren Sie sie einfach vorher.

Ihre Pflichten kennen, damit nichts daran scheitert

Versicherungsverträge enthalten Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistung kürzen oder ausschließen kann. Die wichtigsten in der Praxis:

  1. Den Schaden unverzüglich anzeigen, sobald er bekannt ist
  2. Den Schaden gering halten, also etwa Wasser abstellen und weitere Durchfeuchtung verhindern
  3. Weisungen der Versicherung einholen, bevor größere Maßnahmen beauftragt werden
  4. Den Zustand nicht verändern, solange die Aufnahme nicht erfolgt ist
  5. Bei Frostgefahr die Gebäudeheizung sicherstellen und wasserführende Leitungen in ungenutzten Gebäuden entleeren

Gerade der dritte Punkt kollidiert in der Praxis mit dem Bedürfnis, endlich anzufangen. Genau hier ist eine frühe unabhängige Aufnahme hilfreich: Sie schafft die Basis, um Maßnahmen zügig freizugeben, ohne dass später über deren Notwendigkeit gestritten wird.

Wie ich Sie unterstütze

  1. Zügige Schadensaufnahme mit Messwerten, Aufmaß und Fotodokumentation
  2. Klare Zuordnung von Ursache und Abgrenzung des betroffenen Bereichs
  3. Nachvollziehbare Bewertung des notwendigen Instandsetzungsumfangs
  4. Prüfung eines vorliegenden Gutachtens oder Regulierungsangebots der Versicherung
  5. Fachliche Argumentation gegenüber Versicherung, Regulierer oder im Sachverständigenverfahren
  6. Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt, wenn es rechtlich wird

Bei Wasserschäden greift zusätzlich alles, was auf der Seite Wasserschaden-Gutachten zur Feuchtemessung und zur Trocknung steht. Tritt Schimmel als Folgeschaden auf, gehört die Bewertung nach Schimmelgutachten dazu.

Häufige Fragen dazu

Warum ein eigenes Gutachten, die Versicherung schickt doch einen Sachverständigen?

Weil dieser Sachverständige im Auftrag der Versicherung arbeitet und deren Sicht dokumentiert. Das muss nicht unfair sein, ist aber nicht neutral. Ein eigenes Gutachten prüft unabhängig, ob Ursache, Umfang und Höhe zutreffend erfasst sind. Erfahrungsgemäß geht es dabei seltener um die Frage, ob reguliert wird, sondern um den Umfang, etwa den Rückbauumfang oder mitbetroffene Bauteile.

Was ist das Sachverständigenverfahren?

Ein in den Versicherungsbedingungen vorgesehenes Verfahren bei Streit über die Schadenhöhe: Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Wichtig zu wissen: Sie können es aktiv verlangen und müssen nicht warten, bis die Versicherung es vorschlägt. Es ist deutlich schneller und günstiger als ein Prozess.

Übernimmt die Versicherung die Kosten meines Sachverständigen?

Häufig zumindest teilweise: Viele Verträge erstatten Sachverständigenkosten bis zu einer Grenze oder ab einer bestimmten Schadenhöhe, ein Blick in Ihre Bedingungen lohnt vor der Beauftragung. Bei berechtigten Ansprüchen kommt eine Erstattung als Teil des Schadens in Betracht, dieser Posten gehört mit in die Forderung.

Die Versicherung hat gekürzt oder abgelehnt, was jetzt?

Zuerst die Begründung genau lesen, denn sie zeigt, wo der Streit liegt: bei der Ursache, beim Umfang, bei der Höhe oder bei einer Obliegenheit. Danach richtet sich, was zu belegen ist. Eine unabhängige Aufnahme mit klarer Zuordnung von Ursache und Umfang ist die Grundlage, mit der sich sachlich argumentieren lässt. Vieles klärt sich in dieser Phase, ohne dass ein Verfahren nötig wird.

Versicherungsschaden beweissicher aufnehmen

Wurde Ihr Schaden gekürzt oder abgelehnt? Schicken Sie mir die Begründung und Fotos vom Schaden. Daran lässt sich meist schnell erkennen, wo der Streitpunkt liegt und was sich belegen lässt.

Eine frühzeitige Beratung kann Ihnen hohe Kosten und rechtliche Probleme ersparen. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung.